Weg mit ALG II !

Der Erwerbslose ist entgegen der langläufigen Meinung alles andere als nutzlos. Er ist ein glänzender Sündenbock und allem voran ist er die Existenzgrundlage aller Jobcenter- und Arbeitsamtmitarbeiter_innen. Zusätzlich dazu ist er auch ein_e potenzielle_r Jobcenter- oder Arbeitsamtmitarbeiter_in. Um nun die die statistik-verunzierenden Arbeitslosengeld II-Empfänger_innen los zu werden gilt es einige einfache Maßnahmen zu ergreifen.

Man nehme alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher_innen sowie alle Mitarbeiter_innen der Arbeitsvermittelungsbehörden und bringe sie alle auf den selben Wissenstand in Sachen Sozialgesetzgebung und Dienstvorschriften. Zusätzlich zur Qualifizierung der Erwerblosen ist diese Maßnahme ein Schritt zu mehr Transparenz in den Behörden. Ein für das Gelingen dieser Reform notwendiger Schriff ist es die Anwartschaftszeit für das ALG I von 12 auf 6 Monate zu reduzieren.

Nachdem nun alle auf dem geichen Wissensstand sind werde alle Mitarbeiter_innen der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters entlassen und beziehen bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld I. Beide Behörden werden nun geschlossen und durch die Beruf- und Ausbildungsvermittelungsbehörde (im folgenden BuAb genannt) ersetzt. Die Stellen in der BuAb werde mit ehemaligen Arbeitssuchenden für die Dauer von 6 Monaten besetzt. Dieser Zeitraum ergibt sich daraus das der Antrag auf die Grundsicherung des Lebensunterhalts bisher alle 6 Monate verlängert werden muss. Nach Ablauf der sechs Monate werden die Mitarbeiter_innen der BuAb entlassen und durch Arbeitstsuchenden ersetzt.

In den ersten 6 Monaten dieser Reform wird es nur noch einen kleinen Teil von ALG II Empfänger_innen geben. Spätestens mit Beginn des zweiten Semesters werden alle übrigen ALG II-Empfänger_innen eine Beschäftigung als Mitarbeiter_innen der BuAb aufnehmen. Die nun entlassenen Mitarbeiter_innen haben durch ihre bisherige Tätigkeit für das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf ALG I. Mit Beginn dieser Reform werden auch alle bisherigen Sanktion für Erwerbslose gestrichen. Es gibt nur noch eine Sanktion. Wenn ein_e Klient_in der BuAb nach 6 Monaten keine Beschäftigung aufgenommen hat so wird er_sie nach Ablauf der 6-monatigen Frist Mitarbeiter_in der BuAb.

Durch den halbjährlich Wechsel des Personals und die Einsicht in die behördeninternen Abläufe wird es mehr Verständnis und einen freundlichen Umgangston in den Räumlichkeiten der BuAb geben. Durch diese Reform ist es den Mitarbeiter_innen der BuAb möglich realistische Erkenntnisse über die Lebensverhälnisse von Arbeitssuchenden zu erhalten ohne die Privatssphäre von Dritten zu verletzen.

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